Nicht bienengefährlich
Auszug § 12 Pflanzenschutzgesetz Absatz 2:
Pflanzenschutzmittel dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen und nicht auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, angewendet werden. Sie dürfen jedoch nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewandt werden.
Langzeitrasendüngung für 100 Tage und zuverässige Unkrautvernichtung in einem Arbeitsgang
Eigenschaften:
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Bekämpft alle typischen Rasenunkräuter bei gleichzeitiger Düngung
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Durch Unkrautbekämpfung entstandene Lücken im Rasen werden rasch geschlossen
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Herbizide Wirkung über Blatt und Wurzel
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Staubfreies Granulat
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Keine Gefahrstoffeinstufung
- Nicht bienengefährlich
Inhaltsstoffe:
NPK-Dünger, der Formaldehydharnstoff enthält, 22-5-5
Wirkstoffe: Dicamba; 2,4 D
Beschreibung:
Substral Rasendünger mit Unkrautvernichter ist bei gleichzeitig hochwertiger Rasendüngung ein zuverlässiger Unkrautbekämpfer in einem Arbeitsgang. Er befreit von Unkraut und sorgt für einen dichten, saftig grünen Rasen.
Substral Rasendünger mit Unkrautvernichter wirkt über Blatt und Wurzel gegen alle rasentypischen Unkrautarten mit einer Langzeitdüngewirkung von 100 Tagen, wobei für ein gleichmäßiges Wachstum die Nährstoffe kontrolliert freigegeben werden.
Substral Rasendünger mit Unkrautvernichter ist verträglich für alle Rasenarten und einfach und sicher in der Anwendung, welche während der gesamten Vegetationsperiode, jedoch nicht im Ansaatjahr, möglich ist.
Maximal eine Anwendung pro Jahr durchführen. Erfolgt die Anwendung im Frühjahr, empfehlen wir nach 100 Tagen die Anwendung eines Langzeit Rasendüngers zur Sicherstellung der weiteren Nährstoffversorgung.
Sehr gute Bekämpfung von:
Gemeine Schafgarbe, Hirtentäschelkraut, Hornkraut und Vogelknöterich.
Ausreichende Bekämpfung von:
Gänseblümchen, Wegerich-Arten, Kriechende Hahnenfußarten, Löwenzahn und Weißklee.
Keine ausreichende Bekämpfung von:
Kriechender Günsel, Herbstlöwenzahn, Gemeine Braunelle, Ampfer- und Ehrenpreisarten.
Gebrauchsanleitung:
Streugerät:
Substral HandyGreen Universal-Handstreuer:
Einstellung: 5, Fläche 2 mal bestreuen
Substral EvenGreen Universal-Kastenstreuwagen:
Einstellung: 4,5
Substral EasyGreen Universal-Schleuderstreuer:
Einstellung: 26,5
Wolf WE 250, WE 251, WE 252:
Einstellung: 3
Wolf WE 430:
Einstellung: 8
Andere Streuwagen bitte beim Gerätehersteller erfragen.
Dosierung:
20 g/qm
Für eine gleichmäßige Ausbringung empfehlen wir einen Streuwagen. Dabei bitte die Schrittgeschwindigkeit von 1 Meter pro Sekunde beachten. Bei der Ausbringung von Hand am besten in halber Aufwandmenge 1mal längs und 1mal quer ausstreuen (Arbeitshandschuhe tragen ist empfehlenswert). Bei Einhaltung der empfohlenen Aufwandmenge besteht keine Verbrennungsgefahr.
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Anwendung bei feuchtwarmer Witterung circa 3 bis 4 Tage nach dem Mähen, wenn die Unkräuter genügend Blattmasse besitzen. Bei der Anwendung sollte der Rasen feucht sein, gegebenenfalls vorher wässern.
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Die schnellste und beste Wirkung wird erreicht, wenn Substral Rasendünger mit Unkrautvernichter 1 bis 2 Tage auf den Unkräutern haftet. Regen oder Bewässerung 2 bis 3 Tage nach der Anwendung fördert die Wirkung.
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Der Rasen sollte frühestens 7 Tage nach Behandlung wieder gemäht werden.
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Andere Kulturen dürfen nicht getroffen werden, weil eventuell Schäden möglich sind. Bäume werden nicht geschädigt.
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Die ersten beiden Rasenschnittmengen nach der Anwendung nicht zum Mulchen nutzen. Kompost nach der vollständigen Kompostierung nutzbar.
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Das unkrautvernichtende Mittel hat keine nachhaltige Wirkung.
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Nutzung der behandelten Rasenflächen als Spiel- und Liegewiese erst nach dem ersten Schnitt.
- Im Behandlungsjahr anfallendes Erntegut/Mähgut nicht verfüttern.
Wartezeit Freiland:
Rasen (Gras und Heu): Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (beispielsweise Ernte) verbleibt beziehungsweise die Festsetzung einer Wartezeit ist nicht erforderlich (F).
Achtung:
Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig
Zugelassene Anwendungsgebiete: Zierpflanzenbau.
Sicherheitshinweise:
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Für Kinder unzugänglich aufbewahren. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/indirekte Einträge über Hof und Straßenabläufe verhindern.) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt Gebrauchsanleitung einhalten. Dicht abschließende Schutzbrille, Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz), Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) sowie Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Bei Nachfolgearbeiten in frisch behandelten Pflanzen sind Arbeitskleidung (mindestens langärmeliges Hemd und lange Hose) und Handschuhe zu tragen. Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Da die Anwendung und Lagerung des Mittels außerhalb unseres Einflusses liegen, übernehmen wir hierfür keine Haftung.
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Hier finden Sie das Sicherheitsdatenblatt.
Hier finden Sie Hinweise zur Lagerung, Handhabung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.
Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Wirtschaftsakteur:
Evergreen Garden Care Deutschland GmbH
Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 30
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Telefon: 06131 2106-0
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