Nicht bienengefährlich
Auszug § 12 Pflanzenschutzgesetz Absatz 2:
Pflanzenschutzmittel dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen und nicht auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, angewendet werden. Sie dürfen jedoch nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewandt werden.
Wurzeltiefe Bekämpfung auch schwer bekämpfbarer Rasenunkräuter mit einer Kombination aus 4 Wirkstoffen
Zur gezielten Bekämpfung von Unkrautnestern
Beseitigt zuverlässig breitblättrige Unkräuter im Rasen. Durch die Kombination von 4 Wirkstoffen werden auch schwerbekämpfbare Unkräuter wie Gundermann, Ehrenpreis und Sauerklee erfasst. Die Wirkstoffkombination wirkt über Blatt und Wurzeln, ohne den Rasen zu schädigen. Da es nicht bienengefährlich ist, können auch blühende Unkräuter behandelt werden.
Anwendung durch nicht berufliche Anwender zulässig.
Anwendungsfertiges Produkt (nach Aktivierung)
Anwendung:
-
Roten Aktivierungsring abziehen
-
Grünen Verschluss zudrehen
-
Flasche gut schütteln
- Grüne Sprühdüse aufdrehen (Punktsprühen oder Flächensprühen möglich).
Wirkstoffe:
70 g/l 2,4-D
70 g/l MCPA
42 g/l Mecoprop-P
20 g/l Dicamba
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete und -bestimmungen:
Gegen zweikeimblättrige Unkräuter im Rasen (nicht im Ansaatjahr), Gieß- und Spritzbehandlung. Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Anwendungszeitraum:
Spritzbehandlung:
Frühjahr bis Herbst (ab Temperaturen über 15 °C) während der Hauptwachstumszeit der Unkräuter.
Gebrauchsanweisung:
Compo Rasenunkraut-Vernichter Banvel Quattro sollte während der Wachstumsperiode bei wüchsigem Wetter (ab 15 °C bis 25 °C) und gut entwickeltem Blattwerk angewendet werden, wobei für eine sichere Wirkung auf eine gleichmäßige Verteilung zu achten ist. Für eine optimale Wirkung sollte die Anwendung 5 Tage nach dem Rasenschnitt auf einem trockenen Rasen erfolgen. Behandlungszeit möglichst so wählen, dass es bis 6 Stunden danach nicht regnet. Warmes Wetter beschleunigt, kühles verzögert das Absterben der Unkräuter. Damit die Wirkstoffe in die Unkräuter eindringen können, sollte der nächste Rasenschnitt frühestens 5 Tage nach der Behandlung erfolgen. Nicht bei Regen oder Nachtfrostgefahr anwenden. Bei Neuanlagen nicht im Ansaatjahr behandeln. Maximal 1 Anwendung in der Kultur je Jahr. Im Behandlungsjahr anfallendes Ernte-/Mähgut nicht verfüttern. Die Wirkstoffe schädigen angrenzende Gartenpflanzen wie Gehölze, Blumen, Stauden, Gemüse usw., wenn sie mit Spritz- oder Gießbrühe benetzt werden. Deshalb Abstand zu angrenzenden Beeten halten. Düse mit Spritzschirm verwenden. Nach Gebrauch Spritze oder Gießkanne gründlich mit Spülmittellösung reinigen und mehrfach mit Wasser ausspülen. Spülflüssigkeit auf der behandelten Rasenfläche ausbringen, nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
Aufwandmenge: 1 ml/m².
1000 ml anwendungsfertiges Produkt für 10 m².
1 Pumpstoß hat eine durchschnittliche Ausbringungsrate von 1,06 ml. Mit 5 Pumpstößen kann somit eine Fläche von 0,053 m² behandelt werden.
Anwendung durch nicht berufliche Anwender zulässig.
Wirkung auf Unkräuter:
Unkräuter wie z. B. Weißklee zeigen schon nach wenigen Tagen sichtbare Veränderungen. Bei anderen Unkräutern wie z. B. Ehrenpreis und Wegericharten kann es mehrere Wochen dauern, bis das endgültige Bekämpfungsergebnis erreicht ist.
Gut bekämpfbar:
Ackersenf, Binsen, Breitwegerich, Brunelle/Braunelle, Echter Steinklee, Fingerkraut, Ehrenpreis, Gänsefuß, Gänseblümchen, Gartenschaumkraut, Gemeines Kreuzkraut, Gewöhnliches Ferkelkraut, Gewöhnlicher Hornklee, Großer Sauerampfer, Gundermann, Hederich, Hirtentäschel, Hornkraut, Jakobskreuzkraut, Kleiner Sauerampfer, Klettenlabkraut, Knolliger Hahnenfuß, Kratzdistel, Kriechender Hahnenfuß, Löwenzahn, Melde, Mittlerer Wegerich, Spitzwegerich, Rainkohl, Sauerklee, Schafgarbe, Vogelknöterich, Vogelmiere, Weißklee, Wicken, Wilde Möhre, Windenknöterich
Weniger gut bekämpfbar:
Giersch, Schachtelhalm, Bärenklau, Wiesenkerbel
Nicht ausreichend bekämpfbar:
Gräser, Moose
Beschreibung:
Selektives Herbizid, Wirkungsmechanismus (HRAC-Klasse): 0
Wasserlösliches Konzentrat
Pflanzenverträglichkeit:
Compo Rasenunkraut-Vernichter Banvel Quattro ist sehr gut pflanzenverträglich. In seltenen Fällen können bei einzelnen Grasvarietäten im Ansaatjahr wegen der gegebenen Sortenvielfalt Unverträglichkeiten nicht ausgeschlossen werden, daher nicht im Ansaatjahr anwenden.
Hinweise zum Schutz des Anwenders:
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Dicht abschließende Schutzbrille, Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz), Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel), Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Arbeitskleidung (mindestens langärmeliges Hemd und lange Hose) und Handschuhe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. Nutzung behandelter Rasenfläche als Spiel- und Liegewiese erst nach dem nächsten Rasenschnitt. Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
Erste-Hilfe-Maßnahmen:
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
BEI EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Bei Auftreten von Symptomen oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen. Bei Berührung mit der Haut beschmutzte, getränkte Kleidung ausziehen und Haut sofort mit viel Wasser und Seife abwaschen. Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Nach Augenkontakt: Sofort vorsichtig und gründlich mit Augendusche oder mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Bei anhaltender Augenreizung: ärztliche Hilfe hinzuziehen. Bei Verschlucken Mund mit Wasser ausspülen (nur wenn Verunfallter bei Bewusstsein ist). Kein Erbrechen herbeiführen. Sofort Arzt hinzuziehen.
Hinweise zum Schutz der Umwelt:
Compo Rasenunkraut-Vernichter Banvel Quattro wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) und Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. Das Mittel ist giftig für Algen und höhere Wasserpflanzen. Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Wartezeit:
Rasen, Gras, Heu: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Im Behandlungsjahr anfallendes Ernte-/Mähgut nicht verfüttern.
Besondere Hinweise:
Kühl und trocken, aber frostfrei nur in der verschlossenen Originalverpackung lagern. Leere Verpackung der Wertstoffsammlung zuführen. Packungen mit evtl. anfallenden Produktresten bei Sammelstellen für Haushaltschemikalien abgeben. Originalverpackung oder entleerte Behälter nicht wieder verwenden. Für Folgen unsachgemäßer Anwendung haften wir nicht.
Achtung:
Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig
Zugelassene Anwendungsgebiete: Zierpflanzenbau.
Sicherheitshinweise:
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Für Kinder unzugänglich aufbewahren. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/indirekte Einträge über Hof und Straßenabläufe verhindern.) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt Gebrauchsanleitung einhalten. Dicht abschließende Schutzbrille, Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz), Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) sowie Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Bei Nachfolgearbeiten in frisch behandelten Pflanzen sind Arbeitskleidung (mindestens langärmeliges Hemd und lange Hose) und Handschuhe zu tragen. Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Da die Anwendung und Lagerung des Mittels außerhalb unseres Einflusses liegen, übernehmen wir hierfür keine Haftung.
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Hier finden Sie das Sicherheitsdatenblatt.
Hier finden Sie Hinweise zur Lagerung, Handhabung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.
Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.