Nicht bienengefährlichAuszug § 12 Pflanzenschutzgesetz Absatz 2:Pflanzenschutzmittel dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen und nicht auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, angewendet werden. Sie dürfen jedoch nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewandt werden.
Packt den Giersch an der Wurzel!
Es beseitigt schnell und wurzeltief Problemunkräuter wie Giersch und Ackerschachtelhalm - ganz ohne Glyphosat!
Die Wirkstoffkombination aus einer Fettsäure, wie sie auch in der Natur vorkommt, und einem Wachstumsregulator sorgt für eine sofortige und wurzeltiefe Bekämpfung.
Finalsan AF Gierschfrei ist praktisch in der Handhabung und sogar bei niedrigen Temperaturen gut wirksam. Daher kann es vom zeitigen Frühjahr bis zum späten Herbst eingesetzt werden.
Behandelte Flächen können nach Antrocknen des Mittels sofort wieder genutzt und auch von Haustieren wieder betreten werden.
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31,02 g/l Pelargonsäure, 4,95 g/l Maleinsäurehydrazid
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Spezial-Unkrautvernichter gegen Problemunkräuter wie Giersch und Ackerschachtelhalm. Wirkt auch gegen andere Unkräuter und Gräser
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mit wurzeltiefer Wirkung
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Wirkung tritt bereits innerhalb weniger Stunden ein
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auch bei niedrigen Temperaturen wirksam
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biologisch abbaubar*, nicht bienengefährlich
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Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig
Gebrauchsanleitung:
Vor Gebrauch kräftig schütteln!
Anwendung:
Anwendungsfertiges Sprühmittel.
Unkräuter komplett benetzen, um eine optimale Wirkstoffaufnahme zu garantieren.
Mindesttemperatur bei der Anwendung: 10 °C
Die Unkräuter sollten bei der Spritzung trocken sein.
Maximale Wirkung bei 10 cm Unkrauthöhe.
Unverdünnt als Einzelpflanzen- bzw. Teilflächenbehandlung spritzen:
100 ml/m² Unkrautfläche.
Nach eigenen Erfahrungen sind bei Einzelpflanzenbehandlung je nach Unkrautdichte 30 - 40 ml/m² ausreichend.
Blätter von angrenzenden Kulturpflanzen nicht benetzen, da ansonsten Schäden möglich sind. Holzige Pflanzenteile werden nicht geschädigt, so dass das Mittel problemlos unter Bäumen und Sträuchern angewendet werden kann.
Wiederholung der Behandlung:
Sollten Unkräuter wieder austreiben, muss die Spritzung wiederholt werden.
Spritzung erst dann wiederholen, wenn die Unkräuter erneut 10 cm groß sind. Maximal 2 Anwendungen im Abstand von 30-60 Tagen.
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete:
Ein- und Zweikeimblättrige Unkräuter, Moose und Algen unter Zierpflanzen und Ziergehölzen sowie auf Wegen und Plätzen mit Holzgewächsen im Nichtkulturland.
Der Geruch von Finalsan AF GierschFrei ist wirkstoffspezifisch und nach kurzer Zeit nicht mehr wahrnehmbar.
Wirkungsspektrum:
Wirkt gegen viele wichtige Unkräuter wie z.B. Löwenzahn, Wegerich-Arten, Gräser, Vogelmiere, Brennnessel und Distel.
Die Wirkung ist bereits nach 1 Tag sichtbar. Außerdem werden Moose und Algen bekämpft.
Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung.
Nicht zur Beseitigung von Unkräutern in Rasenflächen geeignet, da alle grünen Pflanzenteile abgetötet werden.
Neupflanzung nach Anwendung:
Flächen, die mit Finalsan AF GierschFrei behandelt wurden, sollten einen Tag lang nicht bearbeitet werden, damit das Mittel seine Wirkung vollständig entfalten kann. 2 Tage nach Anwendung kann wieder gepflanzt, nach 14 Tagen wieder gesät werden.
Materialverträglichkeit:
Das Mittel hinterlässt auf Verbundsteinpflaster, Basaltpflaster und Waschbeton keine rostbraunen Flecken.
Eventuell nach der Anwendung auftretende weißliche Beläge verschwinden nach Regenfällen rasch wieder. Bei anderen Materialien Verträglichkeit an verdeckter Stelle prüfen. Keine Anwendung auf Kunstharzplatten. Kontakt mit kupfer- und zinkhaltigen Oberflächen vermeiden.
Gefahrensymbol:
kein
Achtung:
Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig
Zugelassene Anwendungsgebiete: Grünland, Zierpflanzenbau.
Sicherheitshinweise:
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Für Kinder unzugänglich aufbewahren. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/indirekte Einträge über Hof und Straßenabläufe verhindern.) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt Gebrauchsanleitung einhalten. Dicht abschließende Schutzbrille, Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz), Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) sowie Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Bei Nachfolgearbeiten in frisch behandelten Pflanzen sind Arbeitskleidung (mindestens langärmeliges Hemd und lange Hose) und Handschuhe zu tragen. Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Da die Anwendung und Lagerung des Mittels außerhalb unseres Einflusses liegen, übernehmen wir hierfür keine Haftung.
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Hier finden Sie das Sicherheitsdatenblatt.
Hier finden Sie Hinweise zur Lagerung, Handhabung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.
Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
(EUH401) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (SP1)
Wirtschaftsakteur:
W. Neudorff GmbH KG
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