Nicht bienengefährlichAuszug § 12 Pflanzenschutzgesetz Absatz 2:Pflanzenschutzmittel dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen und nicht auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, angewendet werden. Sie dürfen jedoch nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewandt werden.
Gegen saugende Insekten an Zierpflanzen im Freiland (Einzelpflanzenbehandlung). Gegen saugende Insekten (ausgenommen: Kalifornischer Blütentrips), Weiße Fliege, Woll- und Schmierläuse, Schildläuse sowie Spinnmilben an Zierpflanzen im Gewächshaus, in Zimmern, Büroräumen und auf Balkonen. Gegen Blattläuse an Kohlrabi und Kernobst (ausgenommen: Mehlige Apfelblattlaus) im Freiland.
Nebenwirkung gegen beißende Insekten wie Raupen (einschließlich Buchsbaumzünsler), Käfer und Blattwespenlarven ist bekannt.
-
Mit naturidentischem Wirkstoff
-
Sehr pflanzenverträglich
-
Blattglanz dank Rapsölanteil
-
Zugelassen im ökologischen Landbau (gem. EG-Öko-Basisverordnung (EG) Nr. 834/2007)
- Nicht bienengefährlich
Gebrauchsanleitung:
Vor Gebrauch kräftig schütteln!
Sprühdüse auf Position "On" einstellen (drücken und drehen). Nach der Anwendung die Sprühdüse wieder auf Position "Off" einstellen (drücken und drehen). Benetzen Sie alle Pflanzenteile gründlich, ober- und unterseits tropfnass einsprühen. Nehmen Sie Spritzungen in den frühen Morgenstunden oder späten Abendstunden vor, da die Wirksamkeit bei niedrigen Temperaturen am Besten ist. Bei Sonneneinstrahlung können nach der Anwendung Schäden an den Kulturpflanzen auftreten. Abtropfende Spritzlösung kann bei der Anwendung in Innenräumen Ölflecken verursachen, daher Untergrund vor der Spritzung abdecken.
Anwendung:
Spritzen Sie ab Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen.
Gegen Blattläuse, Thripse, Spinnmilben, Zikaden und Käfer:
2 Behandlungen im Abstand von 7 Tagen.
Gegen Schild-, Woll- und Schmierläuse und Weiße Fliegen:
3 Behandlungen im Abstand von 3 Tagen.
Bei Kohlrabi und Kernobst maximal 2 Anwendungen, bei Zierpflanzen maximal 8 Anwendungen.
Wartezeiten:
Kernobst und Kohlrabi: 3 Tage
Aufwandmenge:
500 ml Solabiol Bio Spinnmilben- & Schädlingsfrei AF sind bei einer Pflanzenhöhe < 50 cm ausreichend für 8,3 m², bei einer Pflanzenhöhe 50 - 125 cm ausreichend für 5,6 m² bzw. bei einer Pflanzenhöhe > 125 cm ausreichend für 4,2 m².
Bei der Anwendung im Kernobst: ausreichend für 10 m² bei 1 m Kronenhöhe. Bei Anwendung Kohlrabi ausreichend für 8,3 m².
Pflanzenverträglichkeit:
Solabiol Bio Spinnmilben- & Schädlingsfrei AF ist bei bestimmungsgemäßer Anwendung bei hart- und weichlaubigen Pflanzen gut pflanzenverträglich. Vor der Behandlung größerer Bestände empfehlen wir einen Verträglichkeitstest an Einzelpflanzen. An Farnen und Lantanen können vereinzelt Pflanzenschäden auftreten. Keine Anwendung bei Weihnachtssternen. Bei Sonneneinstrahlung können nach der Anwendung Schäden an den Kulturpflanzen auftreten.
Hinweise zum Schutz des Anwenders:
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Für Kinder unzugänglich aufbewahren. Arbeitskleidung (mindestens langärmeliges Hemd und lange Hose) und Handschuhe sowie festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels tragen. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. Von Getränken, Nahrungsmitteln und Futtermitteln fernhalten. Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
Erste-Hilfe-Maßnahmen:
Verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen. Nach Einatmen Frischluft zuführen. Nach Hautkontakt Haut mit Seife und warmem Wasser abwaschen. Nach Augenkontakt Kontaktlinsen entfernen und sofort und für mindestens 15 Minuten mit reichlich Wasser bei geöffnetem Lidspalt ausspülen. Nach Verschlucken Mund ausspülen und viel Wasser trinken. Bei auftretenden Beschwerden Arzt konsultieren und Verpackung oder Kennzeichnungsetikett vorzeigen.
Hinweise zum Schutz der Umwelt:
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Bei der Unter-Glas-Anwendung mit Nützlingseinsatz: Schlupfwespen frühestens eine Woche nach der letzten Anwendung ausbringen. Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzorganismen, Raubmilben und Spinnen eingestuft. Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. Das Mittel wird als schädigend für Populationen von Bestäuberinsekten eingestuft. Anwendungen des Mittels in die Blüte sollten vermieden werden oder insbesondere zum Schutz von Wildbienen in den Abendstunden erfolgen.
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen:
Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Verpackungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten.
Lagerung:
Behälter dicht geschlossen an einem trockenen, kühlen und gut gelüfteten Ort aufbewahren. Im Originalbehälter lagern. An einem Platz lagern, der nur berechtigten Personen zugänglich ist. Vor direkter Sonneneinstrahlung schützen. Vor dem Gefrieren schützen. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Tiernahrung fernhalten.
Abfallbeseitigung:
Restentleerte Packungen der Wertstoffsammlung zuführen. Produktreste nicht dem Hausmüll beigeben, sondern in Originalverpackung bei den entsorgungspflichtigen Körperschaften abliefern. Gegebenenfalls die Stadt- oder Kreisverwaltung um Auskunft bitten. Packung nicht wieder verwenden.
Produktart:
Naturidentisch
Anwendung als:
Pumpspray (anwendungsfertig)
Wirkstoffe:
0,05 g/l Pyrethrine
8,25 g/l Rapsöl
Warum ist dieses Produkt ein "Bio"-Produkt?
Die Wirkstoffe Naturpyrethrum und Rapsöl werden direkt aus Rapssamen bzw. der Chrysanthemen-Blüte gewonnen und mit weiteren, auch synthetischen, Hilfsstoffen ergänzt.
Anwendung und Dosierung:
Pflanzen tropfnass einsprühen, Blattunterseiten mitbehandeln.
Wartezeit:
3 Tage
Anwendungszeitraum:
April bis September
Achtung:
Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig
Zugelassene Anwendungsgebiete: Gemüsebau, Obstbau, Zierpflanzenbau.
Sicherheitshinweise:
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Für Kinder unzugänglich aufbewahren. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/indirekte Einträge über Hof und Straßenabläufe verhindern.) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt Gebrauchsanleitung einhalten. Dicht abschließende Schutzbrille, Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz), Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) sowie Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Bei Nachfolgearbeiten in frisch behandelten Pflanzen sind Arbeitskleidung (mindestens langärmeliges Hemd und lange Hose) und Handschuhe zu tragen. Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Da die Anwendung und Lagerung des Mittels außerhalb unseres Einflusses liegen, übernehmen wir hierfür keine Haftung.
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Hier finden Sie das Sicherheitsdatenblatt.
Hier finden Sie Hinweise zur Lagerung, Handhabung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.
Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.